Kündigungen

Kündigungen sind jeweils zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen möglich. Sie müssen also spätestens 14 Tage vor Quartalsende über den Mitgliederbereich, unter persönliche Daten, vorgenommen sein. Oder schriftlich (Post, Fax, persönliche Abgabe) beim Vorstand oder jeweiligen Trainer vorliegen!

Geht eine Kündigung später ein, wird sie erst zum Ende des Folgequartals wirksam. Eine Kündigung per email ist nur dann möglich, wenn das mit Unterschrift versehene Kündigungsschreiben als Anhang beigefügt wurde. Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich unwirksam.

Der Verein behält sich ein Kündigungsrecht dem Mitglied gegenüber vor, wenn z.B. die Regelungen grob missachtet oder Mitgliedsbeiträge nicht vereinbarungsgemäß entrichtet werden.

Sofern sich Beitragsrückstände eines minderjährigen Mitglieds ergeben, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, diese dem Verein gegenüber auszugleichen. Dies gilt auch dann, wenn der Verein aus berechtigten Gründen die Mitgliedschaft kündigt.


  Kündigungsformular