Allgemeines zur Vereinsanmeldung

Mit Ihrer Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung werden Sie bzw. Ihr minderjähriges Kind Mitglied der Shotokan Ryu Karate Do Akademie Rülzheim e.V. und erklären sich mit unseren Bedingungen (insbesondere Beitragserhebung und Kündigungsfrist) einverstanden. Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ab Unterschriftsdatum in schriftlicher Form widerrufen werden und bedeutet gleichzeitig den Widerruf des Lastschriftmandats. Mitglieder können nach einer festgelegten Mindestvereinszugehörigkeit an allen Aktivitäten des Vereins teilnehmen (Trainingslager, Lehrgänge, Ausflüge, Weihnachtsfeier etc.). Für die Teilnahme an Gürtelprüfungen bzw. Wettkämpfen ist zusätzlich eine Mitgliedschaft im Deutschen Karate-Verband e.V. (DKV) erforderlich. Die Anmeldung beim DKV erfolgt durch den Verein. Die Verbandsgebühr wird jeweils zum 01.02. eines Jahres von Ihrem Konto abgebucht.

Wahlrecht bei Mitgliederversammlungen

Als moderner, zukunftsorientierter Verein ermöglichen wir die Mitbestimmung und –gestaltung in Form des Wahlrechts bereits ab dem 16. Lebensjahr.
Minderjährige Mitglieder haben die Möglichkeit, mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, bei Wahlen eigenständig ihre Stimme abzugeben.